Wie gehen wir vor und wo stehen wir im Februar 2023?
Eine ordnungsgemäße Abfall- und Abwasserentsorgung ist eine wesentliche Voraussetzung für den sicheren Betrieb des Chemparks und einer Reihe langjähriger externer Vertragspartner. Dies hat daher auch für uns Priorität. Gleichermaßen ist den Sorgen und Ängsten der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Um beiden Aspekten gerecht zu werden, soll insbesondere durch unsere übergreifende Bewertung eine klare Aussage dazu getroffen werden, ob und unter welchen Bedingungen es aus unserer Sicht verantwortet werden kann, die Sonderabfallverbrennungsanlage schrittweise wieder in Betrieb zu nehmen und in welchen Punkten ggf. das Sicherheitsmanagementsystem und die Technik der Sonderabfallverbrennungsanlage zu verbessern sind.
Die Sonderabfallverbrennungsanlage in Bürrig ist Teil eines Betriebsbereichs der oberen Klasse nach der Störfall-Verordnung. Unsere Untersuchungen orientieren sich daher an den Vorgaben dieser Verordnung. Wegen der tragischen Folgen der Explosion gehen wir davon aus, dass die abschließende Analyse der Unfallursachen noch Zeit in Anspruch nehmen wird. Im Unterschied zu den unmittelbar auf das Ereignis bezogenen Untersuchungen der Staatsanwaltschaft und der hinzugezogenen Sachverständigen bewerten wir allerdings nicht isoliert das Explosionsereignis vom 27.07.2021, sondern die zugrundeliegenden und generischen Aspekte in Bezug auf die Gestaltung des Sicherheitsmanagementsystems und dessen Umsetzung. Eine solche Bewertung ist auch vor Abschluss der staatsanwaltlichen Ermittlungen und eventueller Strafverfahren in Abstimmung mit den Ermittlungs- und Überwachungsbehörden möglich.
Die Sonderabfallverbrennungsanlage in Bürrig besteht aus vier Verbrennungslinien. Die Teilanlagen VA 1 und VA 2 sind Drehrohröfen, in denen unterschiedliche feste und flüssige Sonderabfälle verbrannt werden können. Die Teilanlage VA 3 dient der Verbrennung von Klärschlämmen aus der Bürriger Anlage zur biologischen Klärung des Abwassers aus dem Chempark Leverkusen sowie kommunaler Abwässer des Wupperverbandes. In der Teilanlage VA 4 wird ausschließlich das Abwasser eines Betriebs in Dormagen verbrannt, das sich nicht für eine biologische Klärung eignet. Die Verbrennungsanlagen selbst stehen in keinem Zusammenhang mit der Explosion vom 27.07.2021 und wurden dabei auch nur unwesentlich beschädigt. Die Explosion ereignete sich in Tank 3 des zur SAV gehörenden Tanklagers. Dieser Tank sowie benachbarte Tanks wurden völlig zerstört.
1. Teil-Wiederinbetriebnahme der VA 1
Currenta hat Ende Juni 2022 die Verbrennungslinie 1 (VA1) als ersten Schritt mit einem eingeschränkten Abfallspektrum wieder in Betrieb genommen. Gutachten zur Bestätigung einer sicheren Wiederinbetriebnahme waren von der Bezirksregierung angeordnet worden. Diese Gutachten haben sowohl die genehmigungsrechtlichen als auch die technischen und organisatorischen Aspekte untersucht. Von Seiten des Umweltministeriums NRW wurde die Bestätigung eines stabilen Sicherheitsmanagements (auch unter Berücksichtigung des Abwasserereignisses vom Dezember 2021) im Rahmen der Bewertung durch das Team Jochum eingefordert.
Auch vor dem Hintergrund der Sorgen und Ängste der Nachbarschaft beschränkte sich der 1. Schritt der Wiederinbetriebnahme der VA 1 zunächst auf Abfälle, bei deren Verbrennung Risiken schon auf Grund der Stoffeigenschaften sicher ausgeschlossen werden können. Die maßgeblichen Kriterien wurden durch die beauftragten Sachverständigen entwickelt. Currenta stellte auf dieser Grundlage eine Positivliste von 31 Abfällen auf, die thermisch stabil sind und die nicht zur Lagerung beheizt werden müssen. Diese Abfälle wurden anschließend durch die mit der sicherheitstechnischen Prüfung beauftragten Sachverständigen geprüft. Weiterhin wurde für diesen ersten Schritt keine Nutzung des Tanklagers vorgesehen, sondern eine „just in time“ Anlieferung in Transportbehältern. Es handelt sich ausschließlich um Abfälle aus den Chemparks oder mit ihnen verbundenen Unternehmen aus NRW, die der Currenta aus der Vergangenheit bereits bekannt sind und deren Herkunft, Zusammensetzung und Eigenschaften eindeutig bestimmt sind.
Das Gutachterteam Jochum hat die für dieses Konzept vorgelegten Unterlagen und die zugrunde liegenden Annahmen kritisch unter Einbeziehung einer Expertin der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) geprüft und in einigen Punkten Präzisierungen vorgeschlagen.
Der sichere Betrieb der Sonderabfallverbrennungsanlage setzt ein stabiles Sicherheitsmanagementsystem voraus. Für Currenta insgesamt wird dies in einem separaten Projekt geprüft. Für den ersten Schritt der Wiederinbetriebnahme der VA 1 hat das Gutachterteam Jochum die hierfür relevanten Aspekte in einer aufwändigen Analyse detailliert untersucht. Geprüft wurde die gesamte Prozesskette von der Entscheidung, welcher Abfall zur Entsorgung akzeptiert wird, über die Annahme der einzelnen Charge bis zu ihrer zeitnahen Verbrennung. Bei der Bewertung des Sicherheitsmanagements wurde weiterhin geprüft, ob sich aus dem Abwasserzwischenfall vom Dezember 2021 Rückschlüsse auf Defizite ergeben, die für den Prozess des ersten Schrittes der Wiederinbetriebnahme der VA 1 relevant sein können. Darüber hinaus wurde bewertet, ob die zur Verhinderung vergleichbarer Vorkommnisse in der Abwasserentsorgungsanlage getroffenen bzw. vorgesehenen Maßnahmen ausreichend sind.
Unsere Untersuchung berücksichtigte die (zum Teil noch vorläufigen) Ergebnisse der anderen Gutachten und schloss darüberhinausgehende Nachfragen, ergänzende Forderungen und informatorische Gespräche mit maßgeblichen Personen ein. Schwerpunkte waren u. a.:
Auf dieser Grundlage erfolgte eine Bewertung, ob bzw. mit welchen Ergänzungen das Konzept für ein reduziertes Spektrum von Abfällen sicher realisiert werden kann. Hierzu haben wir nach eingehender Beratung mit dem Begleitkreis am 8. Juni 2022 das 1. Teilgutachten „Gutachten 1. Wiederinbetriebnahme SAV, Bürrig-Leverkusen“ vorgelegt. Wir kamen zu dem Ergebnis, dass eine eingeschränkte Wiederinbetriebnahme möglich und verantwortbar ist.
Als Vorbedingung für die 1. Wiederinbetriebnahme wurden vom Gutachterteam Jochum, den Sachverständigen und von Currenta selbst umfangreiche Maßnahmen formuliert, die von der Bezirksregierung Köln festgeschrieben wurden. Über die bereits umgesetzten Maßnahmen hinaus hat das Gutachterteam Jochum eine Reihe weiterer Empfehlungen gemacht, die nach der 1. Wiederinbetriebnahme umgesetzt werden sollten. Der Begleitkreis, die Nachbarschaft und alle übrigen Interessierten wurden über unsere Arbeit und deren Ergebnis am 23. Juni 2022 in einer Bürgerversammlung informiert. Die festgelegten Maßnahmen werden von der Bezirksregierung Köln als Überwachungsbehörde kontrolliert. Unter anderem wurde auch eine regelmäßige vor-Ort-Kontrolle durch einen Sachverständigen nach § 29b BImSchG angeordnet. Das Gutachterteam Jochum wird von Currenta regelmäßig über die Abarbeitung der Empfehlungen aus dem Gutachten vom 8. Juni 2022 unterrichtet und informiert hierüber den Begleitkreis.
Um einen kontinuierlicheren Betrieb der VA 1 zu gewährleisten, hat Currenta im August 2022 weitere Abfälle zur Verbrennung vorgesehen, die den gleichen strengen Kriterien wie die 31 Abfälle der ersten Positivliste entsprechen. Nach der Bewertung durch den Sachverständigen nach § 29b BImSchG hat das Gutachterteam Jochum nach eigener Prüfung im November 2022 die Verbrennung von 15 der von Currenta vorgeschlagenen Abfällen ebenfalls befürwortet.
Weitere 2 Abfälle wurden im Januar 2023 von dem Sachverständigen nach § 29b BImSchG und dem Gutachterteam Jochum daraufhin geprüft, ob aus Arbeitsschutzgründen auf eine Eingangsanalyse durch Currenta verzichtet werden kann. In einer Stellungnahme vom Februar 2023 wird begründet, dass durch Maßnahmen des Abfallerzeugers die gleiche Sicherheit gewährleistet werden kann.
Nächste Schritte (Stand Februar 2023)
Das Gutachterteam Jochum und der Sachverständige nach § 29b BImSchG haben anschließend die von Currenta vorgelegten Konzepte zur Wiederinbetriebnahme der Verbrennungsanlagen VA 3 und VA 4 untersucht und für VA 4 inzwischen abgeschlossen (siehe unten). Hinsichtlich der eigentlichen Verbrennungsverfahren sind bei beiden Anlagen keine technischen Änderungen erforderlich. Die wesentlichen Punkte unserer aktuellen Untersuchung sind im Folgenden aufgeführt. Nach Abschluss dieser Wiederinbetriebnahmeschritte steht die Prüfung an, unter welchen Bedingungen in der VA 1 und der baugleichen VA 2 auch wieder Abfälle verbrannt werden können, die den bisher für die VA 1 geltenden strengen Vorgaben nicht entsprechen. Die Regeln für die Handhabung thermisch instabiler Abfälle und für die Lagerung bei erhöhter Temperatur müssen den aktuellen Erkenntnissen angepasst werden. Hierzu liegen dem Gutachterteam Jochum bisher noch keine Unterlagen vor. Der aktuelle Stand der Untersuchungen des Gutachterteams Jochum ist den Präsentationen aus den Sitzungen des Begleitkreises zu entnehmen.
Für die Verbrennungslinie VA 4 wird der einzige hier zu verbrennende Sonderabfall, ein Abwasserkonzentrat aus Dormagen, in speziellen Tankcontainern bei 90°C angeliefert, in als Pumpvorlagen dienende Behälter überführt und innerhalb von ca. einem Tag verbrannt. Bei dem seit ca. 30 Jahren unveränderten Verfahren kann zur Erhöhung des Durchsatzes der Verbrennungsanlage die Verbrennungsluft mit Sauerstoff angereichert werden. Die Untersuchungen von Currenta, des Sachverständigen nach § 29b BImSchG und des Gutachterteams Jochum haben ergeben, dass das Abwasser zwar im Anlieferungszustand die Kriterien für thermische Stabilität des Gutachtens des Teams Jochum vom 8. Juni 2022 einhält. Allerdings muss bei einer Abkühlung auf <70°C mit der Bildung eines Feststoffs bzw. einer höher viskosen unteren Phase gerechnet werden, die thermisch nicht stabil ist.
Um dies zu vermeiden und darüber hinaus eine ggf. dennoch in Gang kommende thermische Zersetzung sicher zu beherrschen, sind eine Reihe von Sicherheitsmaßnahmen vorgesehen. Neben der zuverlässigen Einhaltung der Bedingungen für die Handhabung dieses Abfalls durch Currenta ist dies das Vorliegen einer „Siedebarriere“ auf Grund des hohen Wassergehalts des Abfalls. Die Energie, die von einer bei dem Versagen der primären Sicherheitsmaßnahmen in Gang kommenden exothermen Zersetzung freigesetzt wird, würde das Wasser zum Sieden bringen. Dadurch wird die Energie einer eventuell beginnenden Zersetzung schadlos abgeführt. Ein „Aufschaukeln“ der Reaktion zu einer heftigen Zersetzung wird dadurch verhindert.
Voraussetzung für die Wirksamkeit dieser Maßnahme ist die spezifikationsgerechte Zusammensetzung des Abfalls. Auf Grund von dessen Eigenschaften ist die sonst erforderliche Eingangsanalyse nicht möglich. Stattdessen wird durch prozessleittechnische Überwachung und Betriebsanweisungen bei der Abfallerzeugung sichergestellt, dass nur nach ordnungsgemäß verlaufender Reaktion und Abtrennung sowie Weiterbehandlung des Abfalls eine Freigabe zur Entsorgung erteilt wird. Die Maßnahmen des Erzeugerbetriebs wurden dem Sachverständigen des TÜV Süd vorgestellt und von ihm als schlüssig bewertet. Das Gutachterteam Jochum hat die Maßnahmen mit dem Sachverständigen diskutiert und schließt sich seiner Bewertung an. Die Bezirksregierung Köln hat im Rahmen ihrer Überwachungstätigkeit die Maßnahmen des Erzeugerbetriebs ebenfalls überprüft.
Das Gutachterteam Jochum kommt ebenso wie der Sachverständige des TÜV Süd zu der Bewertung, dass die Wiederinbetriebnahme der Verbrennungslinie VA 4 möglich und verantwortbar ist. Das „Gutachten Wiederinbetriebnahme Verbrennungslinie 4, SAV Bürrig-Leverkusen (2. Teilgutachten)“ wurde zunächst dem Begleitkreis und der Bezirksregierung Köln als Entwurf übersandt. Nach Berücksichtigung der eingegangenen Kommentare wurde es am 27.1.2023 fertiggestellt und auf dieser Website veröffentlicht.
Bei der Verbrennungsanlage VA 3 muss zur Verbrennung des Klärschlamms Brennstoff zugeführt werden. Grundsätzlich könnte dafür Heizöl eingesetzt werden. Aus ökologischen Gründen, aber auch vor dem Hintergrund der derzeitigen Situation auf dem Energiemarkt, will Currenta – wie vor der Explosion 2021 –brennbare Lösemittelabfälle als Ersatzbrennstoffe einsetzen. Diese Abfälle entsprechen den strengen Vorgaben unseres Gutachtens vom 8. Juni 2022 für die VA 1. Abweichend von diesen Vorgaben sollen diese abfallhaltigen Lösemittel in einem Tank zwischengelagert werden. Damit soll der kontinuierliche Betrieb der VA 3 gewährleistet werden, was für die Sicherung der Entsorgung der Klärschlämme aus der Abwasserbehandlung des Chemparks und des Wupperverbands wichtig ist. Hierfür ist die Nutzung von Tank 8 vorgesehen, der bei der Explosion vom 27. 7. 2021 nur geringfügig beschädigt wurde. Der Tank ist inzwischen wieder vollständig in Stand gesetzt und wurde von einem Sachverständigen überprüft und abgenommen. In der ersten Stufe der Wiederinbetriebnahme der VA 3 soll der Tank nur mit jeweils einem abfallhaltigen Lösemittel genutzt werden. In einer zweiten Stufe sollen auch mehrere der zugelassenen lösemittelhaltigen Abfälle im Tank 8 gemischt werden.
Dem Gutachterteam Jochum ist bewusst, dass sowohl die Benutzung eines Tanks als auch das Mischen von Abfällen insbesondere bei den Nachbarn Sorgen auslösen kann. Beides war nicht zuletzt deshalb bei dem ersten Schritt zur Wiederinbetriebnahme der VA 1 ausgeschlossen worden und steht daher im Mittelpunkt der aktuellen Prüfungen.
Die Verwendung von Tanks ist sicherheitstechnisch insofern von Bedeutung, als dadurch die Stoffmenge erhöht wird. Bezogen auf die Risiken eines Brandes hat dies Konsequenzen für den Brandschutz und das zur Zurückhaltung von Löschwasser zur Verfügung stehende Volumen. Beides wurde hinsichtlich des Tanks 8 erneut geprüft und steht dessen Einsatz nicht entgegen. Beim Lagern thermisch instabiler Stoffe steigt das Risiko mit dem Volumen der gelagerten Stoffe. Stoffe mit diesen Eigenschaften sind hier aber weiterhin ausgenommen. Das Gutachterteam Jochum hat daher zum jetzigen Zeitpunkt seiner Untersuchung keine Bedenken gegen den Einsatz des Tanks 8 zur Lagerung jeweils eines der zugelassenen abfallhaltigen Lösemittel.
Werden Abfälle in Tanks gemischt, muss ausgeschlossen werden, dass durch eine chemische Reaktion von Inhaltsstoffen Risiken oder technische Probleme hervorgerufen werden, wie z.B. kritische Selbsterwärmung, Gasentwicklung oder Feststoffbildung. Hierfür sind belastbare Tests vorzusehen, die von dem Sachverständigen nach § 29b BImSchG und vom Gutachterteam Jochum noch zu bewerten sind.
Das Gutachterteam Jochum kommt ebenso wie der Sachverständige des TÜV Süd zu der Bewertung, dass die Wiederinbetriebnahme der Verbrennungslinie VA 3 im Monobetrieb möglich und verantwortbar ist. Das „Gutachten Wiederinbetriebnahme Verbrennungsanlage 3 und Tank 8 im Monobetrieb (3. Teilgutachten)“ wurde zunächst dem Begleitkreis und der Bezirksregierung Köln als Entwurf übersandt. Nach Berücksichtigung der eingegangenen Kommentare wurde es am 13.4.2023 fertiggestellt.